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Descripción archivística
Kaiserliches Patent vom 8 October 1856, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches womit, in Ausführung des Artikels X des Concordates, über die Eheangelegenheiten der Katholiken im Kaiserthume Oesterreich... dass dasselbe mit dem 1. Jänner 1857 seinem vollen Inhalte nach in Wirksamkeit zu treten habe.
Kaiserliches Patent vom 8 October 1856, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches womit, in Ausführung des Artikels X des Concordates, über die Eheangelegenheiten der Katholiken im Kaiserthume Oesterreich... dass dasselbe mit dem 1. Jänner 1857 seinem vollen Inhalte nach in Wirksamkeit zu treten habe.
Die österreichische Strafprocessordnung vom 17. Jänner 1850,
Die österreichische Strafprocessordnung vom 17. Jänner 1850,
Uebersicht des Strafgesetzes Franz II. Sammt einem Anhange von den Uebertretungen der Unmündigen und deren Bestrafung; mit vorzüglicher Hinsicht für die Unterthanen der k. k. Staaten, für die darin sesshaften oder auf nur unbestimmte Zeit sich aufhaltenden Ausländer, und zur mehreren Bequemlichkeit für obrigkeitliche Beamte der Kriminal- und politischen Gerichtsbarkeit in Betreff der alphabetischen Repertorien bearbeitet.
Uebersicht des Strafgesetzes Franz II. Sammt einem Anhange von den Uebertretungen der Unmündigen und deren Bestrafung; mit vorzüglicher Hinsicht für die Unterthanen der k. k. Staaten, für die darin sesshaften oder auf nur unbestimmte Zeit sich aufhaltenden Ausländer, und zur mehreren Bequemlichkeit für obrigkeitliche Beamte der Kriminal- und politischen Gerichtsbarkeit in Betreff der alphabetischen Repertorien bearbeitet.
Allgemeine Kriminal-Gerichtsordnung.
Allgemeine Kriminal-Gerichtsordnung.
Loi de change autrichienne et loi et ordonnances y relatives
Loi de change autrichienne et loi et ordonnances y relatives
Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Boehaimb, &c., Königlichen Majestät Ferdinandi dess Dritten... Newe peinliche Landgerichtsordnung in Oesterreich unter der Ennss.
Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Boehaimb, &c., Königlichen Majestät Ferdinandi dess Dritten... Newe peinliche Landgerichtsordnung in Oesterreich unter der Ennss.
Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Uebertretungen.
Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Uebertretungen.
Bemerkungen zu dem Entwurfe des Strafgesetzes über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und des dazu gehörigen Einführungsgesetzes.
Bemerkungen zu dem Entwurfe des Strafgesetzes über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und des dazu gehörigen Einführungsgesetzes.
Das österreichische Strafgesetz über schwere Polizeiübertretungen. Sammt den vom 3. September 1803, als dem Zeitpunkte der Kundmachung, bis auf die neueste Zeit hiezu nachträglich erschienenen Gesetzen und Verordnungen.
Das österreichische Strafgesetz über schwere Polizeiübertretungen. Sammt den vom 3. September 1803, als dem Zeitpunkte der Kundmachung, bis auf die neueste Zeit hiezu nachträglich erschienenen Gesetzen und Verordnungen.
Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Übertretungen.
Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Übertretungen.
Handbuch der Gesetze und Verordnungen, welche hinsichtlich des oesterreichischen Gesetzbuches über Verbrechen vom 3., September 1803 von dem Zeitpuncte seiner Kundmachung bis zu Ende des Jahres 1831 nachträglich erschienen sind. Mit allen darauf Bezug nehmenden, aus der Civil- und Militärjustiz, dann der politischen und Cameral- Gesetzgebung entlehnten Hülfsquellen.
Handbuch der Gesetze und Verordnungen, welche hinsichtlich des oesterreichischen Gesetzbuches über Verbrechen vom 3., September 1803 von dem Zeitpuncte seiner Kundmachung bis zu Ende des Jahres 1831 nachträglich erschienen sind. Mit allen darauf Bezug nehmenden, aus der Civil- und Militärjustiz, dann der politischen und Cameral- Gesetzgebung entlehnten Hülfsquellen.
Codice de delitti e delle gravi transgressioni politiche.
Codice de delitti e delle gravi transgressioni politiche.
Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie.
Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie.