Über Mündlichkeit und Schriftlichkeit des Gerichtsverfahrens bei Civil-Rechtsstreitigkeiten : mit vorzüglicher Rücksicht auf die österreichische Gesetzgebung, und auf das durch die allerhöchste Entschliessung vom 18. Oktober 1845 eingeführte summarische Gerichtsverfahren, nebst Betrachtungen über die Oeffentlichkeit der rechtspflege
Ueber die Verbindlichkeit zur Beweisführung im Civilprocesse; ein Versuch die Lehre von der Last des Beweises auf eine feste Grundlage zu stellen, mit vorzüglicher Rücksicht auf die österreichischen Processgesetze.